Orthomaster
Schuh & Orthoservice   

Datenschutz und AGB

Datenschutz:
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen.
Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für meine Firma . Eine Nutzung der Internetseite  ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich.
Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der DSGVO und in Übereinstimmung mit den für Schuh&Orthoservice geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Cookies:
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot Benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wieder zuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schuh&Orthoservice
§ 1
Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart gelten für die Beauftragung unserer Dienstleistungen zwischen dem Kunden und der Firma Schuh&Orthoservice  Manfred Eckenweber, Sedanstr.34, 81667 Münchendiese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäften mit dem Besteller.
§ 2
Allgemeines
(1) Vertragsgrundlage für von uns übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt sind.
§ 3
Angebot und Preise
(1) Unverbindliche Preisangaben (Kostenschätzung) binden den Auftragnehmer nicht. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes. Ein schriftliches Angebot bindet den Auftragnehmer zwei Wochen.
(2) Nicht vereinbarte Arbeiten, Änderungen und Erweiterungen des schriftlichen Auftrages sind mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; sie brauchen nicht schriftlich erteilt zu werden.
(3) Verlangt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot, so ist diese nur vergütungspflichtig, wenn sich die Parteien hierüber zuvor geeinigt haben. Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag, kann der Auftragnehmer die Angebotserstellungskosten mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € bis 200,00 € verlangen.
§ 4
Unteraufträge
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge, die nicht in seinem Betrieb ausgeführt werden können, zu erteilen.
§ 5
Lieferfristen, Teillieferungen, Beschaffungsrisiko
(1) Angaben über Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise schriftlich als verbindlich zugesagt wurde.
(2) Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, sowie der Abklärung aller technischer Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.
(3) Eine Teillieferung behält sich Schuh &Orthoservice ausdrücklich vor.
(4) Schuh&Orthoservice steht für die rechtzeitige Beschaffung seiner Lieferungen und/oder Leistungen nur ein, soweit Schuh&Orthoservice die erfoderlichen Zulieferungen und sonstigen Leistungen rechtzeitig erhält.
(5) Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Zulieferungen von  Schuh&Orthoservice zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.
§ 6
Lieferverzögerung
(1)  Schuh&Orthoservice haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von  Schuh&Orthoservice oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von der Firma ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Ausnahmefälle vorliegen.
(2) Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, auch nach Ablauf einer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen.
§ 7
Abnahme
(1) Wenn der Besteller eine förmliche Abnahme wünscht, muss er diese ausdrücklich und schriftlich verlangen. Förmliche Abnahmen sind kostenpflichtig. Es gelten die am Tage der Abnahme gültigen Preise.
§ 8
Zahlung, Verzug
(1) Auf den Rechnungen von  Schuh&Orthoservice ist das Zahldatum  angegeben. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Wechsel werden nicht angenommen.
(2) Verzug tritt bei Nichtleistung nach dem Ablauf dieser Zahlungsfristen ein und berechtigt  Schuh&Orthoservice gesetzliche Verzugszinsen zu fordern.
(3) Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig.  Schuh&Orthoservice kann weitere Lieferungen auf diesen, sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse, sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen  Bezahlung Eigentum von Schuh&Orthoservice. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt stets für  Schuh&Orthoservice als Hersteller i.S.v. § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtungen für die Firma.
(2) Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt Schuh&Orthoservice Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung oder Verarbeitung. § 947 II BGB findet keine Anwendung. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum von Schuh&Orthoservice unentgeltlich.
(3) Kosten und Schäden trägt der Besteller. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im

ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber  Schuh&Orthoservice  nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Bei einem Wegfall dieser Voraussetzungen ist der Besteller verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, sowie Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (insbesondere Zahlungsverzug) kann  Schuh&Orthoservice vom Besteller Sicherheit verlangen oder Vorbehaltsware zurücknehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen und die Ware nach Androhung einer angemessenen Frist auf Kosten des Bestellers verwerten.
(5) Der Besteller erklärt sein Einverständnis, daß die von  Schuh&Orthoservice zur Abholung der Ware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt zwischen  Schuh&Orthoservice und dem Besteller als ausdrücklich vereinbart. Soweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehaltes andere Sicherungsrechte zulässt, gelten diese als ausdrücklich vereinbart.
§ 10
Nacherfüllungsvorbehalt
Bei Vorhandensein von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in diesem Fall ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Besteller fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der mangelhaften Lieferung steht.
§ 11
Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung/Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 1 Jahr.
(2) Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Schuh&Orthoservice die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, sowie für Schadensersatzansprüche jeder Art gegen  Schuh&Orthoservice, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.
(3) Die in Satz 1 genannte Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes. Die Verjährungsfrist gilt auch nicht, wenn  Schuh&Orthoservice den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Hat  Schuh&Orthoservice einen Mangel arglistig verschwiegen, so gilt anstelle der in Satz 1 genannten Frist die gesetzliche Verjährungsfrist, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würde. Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(5) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung oder bei einer Abnahme mit dieser. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.